Stabil Vorsorge
  • Startseite
  • Login für Mitglieder
    • Fachberater-Inhalt
    • Profil
    • Passwort zurücksetzen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Admin

Blog-Archiv

A B C D E F H I L M N O P R S T U V W Z
Aktualisiert: 9. Februar 2020

CTA-Modell

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV CTA-Modell

Aktualisiert: 21. Dezember 2025

Direktversicherung

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Direktversicherung

Aktualisiert: 21. Dezember 2025

Direktzusage

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Direktzusage

Aktualisiert: 21. Dezember 2025

Durchführungsweg

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Durchführungsweg

Aktualisiert: 9. Februar 2020

Dynamisierung unverfallbarer Anwartschaften

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Dynamisierung unverfallbarer Anwartschaften

Aktualisiert: 25. März 2026

Entgeltumwandlung

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Entgeltumwandlung

Aktualisiert: 19. Dezember 2025

Förderbetrag für Einkommen bis 3% der Beitragsbemessungsgrenze – ab 2027

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Förderbetrag Förderbetrag für Geringverdiener Geringverdiener

Aktualisiert: 19. Dezember 2025

Förderrahmen betriebliche Altersvorsorge – versicherungsförmig

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Förderrahmen

Aktualisiert: 20. Dezember 2025

Freibetrag bei der Grundsicherung

Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt einsehen zu können. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns

bAV Freibetrag bei der Grundsicherung

Aktualisiert: 9. Februar 2026

Hinterbliebenen-Versorgung aus Betriebsrente – welche Abgaben werden wann fällig?

Hinterbliebenen-Versorgung aus Betriebsrente – wann und wie greift die Steuer als auch die GKV zu.

Welche Belastung fällt bei einer  Hinterbliebenen-Versorgung aus einer Betriebsrente an. Oft eine „unschöne“ Überraschung, mit der nicht jeder rechnet bzw. ganz viele nicht erahnen.

Nachfolgend ein allgemeiner Überblick darüber, welche Steuerabgabe und GKV-Beitragspflicht grundsätzlich fällig werden können!

Betrachtungsfeld 1 – Erbschaftssteuer:

  • Hinterbliebene von Arbeitnehmern zahlen auf Versorgungsleistungen keine Erbschaftsteuer, wenn diese eine Witwen-, Waisen- oder Erziehungsrente nach den §§ 46-48 SGB VI erhalten können.
  • Erbschaftssteuer fällt hingegen an für:
  • Lebensgefährten außerhalb des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG);
  • Hinterbliebene von beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (gilt auch für Sterbegeld).

Betrachtungsfeld 2 – Einkommenssteuer:

Grundsätzlich sind Leistungen aus einer Hinterbliebenen-Versorgung einkommensteuerpflichtig.

Hinsichtlich der konkreten Versteuerung wird nach Durchführungswegen unterschieden.

  • Unterstützungskassen-Leistungen gelten als Einnahmen gem. § 19 Abs.1 Nr.2 EStG und unterliegen als solche in voller Höhe der individuellen Lohnbesteuerung. Das gilt auch für das Sterbegeld.
  • Direktversicherung-Leistungen sind steuerpflichtig als sonstige Einnahmen gem. § 22 Nr. 5 EStG, was auch das Sterbegeld umfasst.

Betrachtungsfeld 3 – gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Grundsätzlich sind Hinterbliebenenleistungen, gesetzlich als auch aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig in der GKV, wenn diese zu den im Katalog des § 229 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 5 SGB V genannten Einkommensarten zählen.

  • Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verstorbene zum Todeszeitpunkt gesetzlich oder privat krankenversichert war.
  • Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Status des Hinterbliebenen.
  • Folge: die Witwe/der Witwer eines privat Krankenversicherten, die /der selbst gesetzlich versichert ist, muss also die Leistung in der GKV verbeitragen.

bAV GKV-Beiträge Hinterbliebene KVDR

Seitennummerierung der Beiträge

Vorherige 1 2 3 4 … 6 Nächste
30/56

Lexikon

Fachberater

  • Fachberater-Inhalt
  • Aktuelles
    • Neuerungen – Wissen kompakt
    • Vertriebsimpulse
    • Ansprache- & Potentialerkennung
  • Lexikon-Übersicht
    • betriebliche Altervorsorge
    • FAQ Zuschussregelungen
    • GGF-Versorgung
    • betriebliche Gesundheitsvorsorge
    • Wertkonten und Lebensarbeitszeitkonto
  • Ansprache | Kommunikation
    • Modul Ansprachehilfe
    • Modul Einwandbehandlung
    • Modul Marketing
    • Modul Kundenbegeisterung
    • Modul Zusammenarbeit
  • Attraktive Personalinstrumente
    • Modul P1 – Erst-/Zweitgespräch
    • Modul P2 – Vor-/ Nachbereitung
    • Modul P3 – Analyse
    • Modul P4 – Personalprozesse
      • Kurzarbeit
    • Modul P5 – Zielgruppen-Konzepte
      • – R+V
      • – MetallRente
      • – KlinikRente
      • – ApothekenRente
      • – Baubranche
      • – Presseversorgung
      • – medizinisches Fachpersonal
      • – Landwirtschaft
      • – MobilitätsRente
  • Fachwissen | Gesetze
  • Sichere Unternehmervorsorge
    • Modul U1 – Personengesellschaften
    • Modul U2 – Kapitalgesellschaften
    • Modul U3 – Unterstützungskasse
    • Modul U4 – Pensionszusage
    • Modul U5 – Vertriebshilfen
    • Modul U6 – Erben und Schenken
    • Modul U7 – Sonderkonzepte
  • Werte Sozialsicherung | Förderung
  • Analyse & Deckung Unternehmensrisiken
powered by pm|consulting GmbH

pm|consulting GmbH
Kastanienweg 1
66292 Riegelsberg
info@pm-consulting.info
Datenschutzerklärung

Fachberater

  • Fachberater-Inhalt
  • Aktuelles
    • Neuerungen – Wissen kompakt
    • Vertriebsimpulse
    • Ansprache- & Potentialerkennung
  • Lexikon-Übersicht
    • betriebliche Altervorsorge
    • FAQ Zuschussregelungen
    • GGF-Versorgung
    • betriebliche Gesundheitsvorsorge
    • Wertkonten und Lebensarbeitszeitkonto
  • Ansprache | Kommunikation
    • Modul Ansprachehilfe
    • Modul Einwandbehandlung
    • Modul Marketing
    • Modul Kundenbegeisterung
    • Modul Zusammenarbeit
  • Attraktive Personalinstrumente
    • Modul P1 – Erst-/Zweitgespräch
    • Modul P2 – Vor-/ Nachbereitung
    • Modul P3 – Analyse
    • Modul P4 – Personalprozesse
      • Kurzarbeit
    • Modul P5 – Zielgruppen-Konzepte
      • – R+V
      • – MetallRente
      • – KlinikRente
      • – ApothekenRente
      • – Baubranche
      • – Presseversorgung
      • – medizinisches Fachpersonal
      • – Landwirtschaft
      • – MobilitätsRente
  • Fachwissen | Gesetze
  • Sichere Unternehmervorsorge
    • Modul U1 – Personengesellschaften
    • Modul U2 – Kapitalgesellschaften
    • Modul U3 – Unterstützungskasse
    • Modul U4 – Pensionszusage
    • Modul U5 – Vertriebshilfen
    • Modul U6 – Erben und Schenken
    • Modul U7 – Sonderkonzepte
  • Werte Sozialsicherung | Förderung
  • Analyse & Deckung Unternehmensrisiken
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.