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Betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – wer, wen, wie absichern?

Ja. Diese Regelung ermöglicht eine altersunabhängige Beitragsberechnung. Im Rahmen der Gleichstellung wird kein Mitarbeiter benachteiligt.

Für homogen abgrenzbare Gruppen/Teilkollektive ist ein abweichendes Leistungsversprechen möglich.

Grundsätzlich können Teilbereiche (Teilkollektive) eines Unternehmens versichert werden. Zu beachten ist, dass das zu versichernde Teilkollektiv innerhalb eines Unternehmens folgende Merkmale aufweist:

  1. Es umfasst mindestens 10 Mitarbeiter.
  2. Es handelt sich um eine klar abgrenzbare, homogene Gruppe.
  3. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe ist grundsätzlich nicht/schwer beeinflussbar. Einfaches Beispiel ist eine Abgrenzung nach Betriebszugehörigkeitsdauer oder bei größeren Unternehmen Tätigkeitsgruppen bzw. Führungskräfte

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