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Mini- und Midijobber und betrieblichen Altersversorgung – grundsätzliche Voraussetzung

Welche grundsätzliche Voraussetzung muss für eine geförderte betriebliche Altersversorgung bei einem Mini-Jobber vorliegen?

Um die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung zu gewährleisten, muss Folgendes erfüllt sein:

  • Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I bis V) in den versicherungsförmigen Durchführungswegen.
  • Vorsicht 2. Arbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) – Abwicklung nur über Unterstützungskasse umsetzbar!