Was ist bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen zu beachten!
Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag mit Ehegatten
Die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis sind anhand von Indizien zu prüfen.
Solche können z. B. sein:
- Der Ehegatte ist wie eine fremde Arbeitskraft im Betrieb eingegliedert.
- Der Ehegatte ist weisungsgebunden.
- Der Ehegatte kann die Arbeitszeit nicht frei bestimmen.
- Die Entlohnung des Ehegatten entspricht der Üblichkeit.
- Der Ehegatte wirkt nicht an der Führung des Betriebs mit.
Folgende Indizien sprechen z. B. für ein nicht anzuerkennendes Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten:
- Lohnüberweisung auf Arbeitgeberehegattenkonto
- Scheidungsklausel (Klausel, dass bei Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens das Dienstverhältnis endet)
- Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung
Wird das Ehegattenarbeitsverhältnis nicht anerkannt, entfällt auch die Anerkennung einer Direktversicherung als Betriebsausgabe.
Den konkreten Einzelfall kann nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt abschließend beurteilen.