MEHR ZEIT FÜR LIQUIDITÄT IN DER RENTENPHASE „DAS MODELL DER MINIJOB-RENTE“
So funktioniert´s
DAS MODELL DER MINIJOB-RENTE sieht bei Minijobber vor, dass durch Mehrarbeit des einzelnen Arbeitnehmers eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben werden kann.
Schritt 1
- Der Arbeitnehmer erhöht seine wöchentliche Arbeitszeit um ein oder zwei Stunden, ohne hierfür mehr Gehalt zu bekommen und ohne seinen Status als Minijobber zu verlieren.
Schritt 2
- Der nicht ausgezahlte Lohn für diese zusätzlichen Arbeitsstunden fließt in eine betriebliche Altersversorgung.
Wichtige Hinweise:
- Handelt es sich um das erste Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers („nicht Lohnsteuerklasse VI“), wird als Durchführungsweg im Allgemeinen die Direktversicherung gewählt, ansonsten der Durchführungsweg Unterstüt- zungskasse. Da die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in dieser Größenordnung steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden können, fallen keine zusätzlichen Steuern oder Sozialabgaben an.
Im Prinzip handelt es sich aus Sicht des Arbeitnehmers wirtschaftlich betrachtet um Entgeltumwandlung, wobei er nach wie vor sein bisheriges Minijob-Einkommen erhält und er/sie seine betriebliche Altersversorgung durch Mehrarbeit erarbeitet.
Inwiefern Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung aus in- dividueller Sicht sinnvoll für den Mitarbeiter ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Seitdem zum 01.10.2022 die Belastung mit Sozialabgaben im Gleitzonen-Bereich (aktuell von 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatliches Entgelt) abgemildert wurde, bleibt von einer Gehaltserhöhung bzw. Mehrarbeit mehr netto übrig als noch vor dieser Änderung.
Dies könnte eine Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeberförderung oder Zuschüsse unattraktiv erscheinen lassen, wenn man die späteren Abgaben oberhalb der Freibeträge der KVdR berücksichtigt!