Zeitwertkonten können für alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter eingerichtet werden, einschließlich Führungskräften.
Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf ein solches Konto. Jedoch können Tarifverträge die Regelungen diesbezüglich kollektiv für alle Tarif-Mitarbeitenden festlegen (siehe GENO-TV LAZ ab 200 AN).
Als Arbeitgeber bestimmen Sie für welche Freistellungsgründe das Wertguthaben verwendet werden kann. Zum Beispiel können Vorruhestandslösungen, individuelle Freistellungszeiten wie Weiterbildung, Teilzeit oder Pflege- und Elternzeiten damit unterstützt werden. Auch Sabbaticals können über das Lebenszeitkonto finanziert werden.¹
¹ Vgl. § 7c SGB IV