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LAZ / Zeitwertkonten – wer entscheidet welche Mitarbeitenden freie Zeiten nutzen?

Zeitwertkonten können für alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter eingerichtet werden, einschließlich Führungskräften.

Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf ein solches Konto. Jedoch können Tarifverträge die Regelungen diesbezüglich kollektiv für alle Tarif-Mitarbeitenden festlegen (siehe GENO-TV LAZ ab 200 AN).

Als Arbeitgeber bestimmen Sie für welche Freistellungsgründe das Wertguthaben verwendet werden kann. Zum Beispiel können Vorruhestandslösungen, individuelle Freistellungszeiten wie Weiterbildung, Teilzeit oder Pflege- und Elternzeiten damit unterstützt werden. Auch Sabbaticals können über das Lebenszeitkonto finanziert werden.¹

¹ Vgl. § 7c SGB IV

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