Betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – wer, wen, wie absichern?
Müssen alle versicherten Mitarbeiter das gleiche Leistungsversprechen erhalten?
Ja. Diese Regelung ermöglicht eine altersunabhängige Beitragsberechnung. Im Rahmen der Gleichstellung wird kein Mitarbeiter benachteiligt.
Für homogen abgrenzbare Gruppen/Teilkollektive ist ein abweichendes Leistungsversprechen möglich.
Sind auch nur bestimmte Gruppen eines Unternehmens versicherbar?
Grundsätzlich können Teilbereiche (Teilkollektive) eines Unternehmens versichert werden. Zu beachten ist, dass das zu versichernde Teilkollektiv innerhalb eines Unternehmens folgende Merkmale aufweist:
Es umfasst mindestens 10 Mitarbeiter.
Es handelt sich um eine klar abgrenzbare, homogene Gruppe.
Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe ist grundsätzlich nicht/schwer beeinflussbar. Einfaches Beispiel ist eine Abgrenzung nach Betriebszugehörigkeitsdauer oder bei größeren Unternehmen Tätigkeitsgruppen bzw. Führungskräfte