A B C D E F G I K L M N O P R S T U V W Z

Mini- und Midijobber und betrieblichen Altersversorgung – Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

Was ist bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen zu beachten!

Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag mit Ehegatten

Die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis sind anhand von Indizien zu prüfen.

Solche können z. B. sein:

  • Der Ehegatte ist wie eine fremde Arbeitskraft im Betrieb eingegliedert.
  • Der Ehegatte ist weisungsgebunden.
  • Der Ehegatte kann die Arbeitszeit nicht frei bestimmen.
  • Die Entlohnung des Ehegatten entspricht der Üblichkeit.
  • Der Ehegatte wirkt nicht an der Führung des Betriebs mit.

Folgende Indizien sprechen z. B. für ein nicht anzuerkennendes Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten:

  • Lohnüberweisung auf Arbeitgeberehegattenkonto
  • Scheidungsklausel (Klausel, dass bei Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens das Dienstverhältnis endet)
  • Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung

Wird das Ehegattenarbeitsverhältnis nicht anerkannt, entfällt auch die Anerkennung einer Direktversicherung als Betriebsausgabe.

Den konkreten Einzelfall kann nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt abschließend beurteilen.