Welche grundsätzliche Voraussetzung muss für eine geförderte betriebliche Altersversorgung bei einem Mini-Jobber vorliegen?
Um die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung zu gewährleisten, muss Folgendes erfüllt sein:
- Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I bis V) in den versicherungsförmigen Durchführungswegen.
- Vorsicht 2. Arbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) – Abwicklung nur über Unterstützungskasse umsetzbar!