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Aktualisiert: 15. Januar 2025

betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – Definition.

Was ist eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung (bKV)?

Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber in Form einer über kollektiv kalkulierten Gruppenversicherung.           Vom Arbeitgeber können für seine Mitarbeiter verschiedene Leistungs- und/oder Vorsorgebausteine gewählt oder kombiniert werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber als Betriebsausgabe für seine Arbeitnehmer.

Versichert werden alle gesetzlich krankenversicherten voll- oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens. Für PKV-versicherte Mitarbeiter stehen ebenfalls Bausteine zur Verfügung.

Hierbei verzichtet der Risikoträger (private Krankenversicherung) auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Ähnliches. 

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

Aktualisiert: 1. Januar 2025

Betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – wer, wen, wie absichern?

Müssen alle versicherten Mitarbeiter das gleiche Leistungsversprechen erhalten?

Ja. Diese Regelung ermöglicht eine altersunabhängige Beitragsberechnung. Im Rahmen der Gleichstellung wird kein Mitarbeiter benachteiligt.

Für homogen abgrenzbare Gruppen/Teilkollektive ist ein abweichendes Leistungsversprechen möglich.

Sind auch nur bestimmte Gruppen eines Unternehmens versicherbar?

Grundsätzlich können Teilbereiche (Teilkollektive) eines Unternehmens versichert werden. Zu beachten ist, dass das zu versichernde Teilkollektiv innerhalb eines Unternehmens folgende Merkmale aufweist:

  1. Es umfasst mindestens 10 Mitarbeiter.
  2. Es handelt sich um eine klar abgrenzbare, homogene Gruppe.
  3. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe ist grundsätzlich nicht/schwer beeinflussbar. Einfaches Beispiel ist eine Abgrenzung nach Betriebszugehörigkeitsdauer oder bei größeren Unternehmen Tätigkeitsgruppen bzw. Führungskräfte

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

Aktualisiert: 1. Januar 2025

Fragen zum Datenschutz einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung

Was muss der Arbeitgeber vor der Weitergabe der Mitarbeiterdaten an den Risikoträger (private Krankenversicherung) beachten?

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Mitarbeiter vor der Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Risikoträger (private Krankenversicherung) zu informieren.

 

Warum muss jeder zu versichernde Mitarbeiter eine Einwilligungserklärung (EWE) zum Datenschutz und zur Schweigepflichtentbindung unterschreiben?

Die EWE ist ein zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmtes Dokument. Zur Abwicklung des bKV-Vertrages, unter anderem für die Abrechnung von Versicherungsleistungen, benötigt der Risikoträger (private Krankenversicherung) persönliche Daten. Hierzu zählen neben Adresse und Geburtsdatum auch Gesundheitsdaten. Wie der Risikoträger (private Krankenversicherung) diese Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist gesetzlich geregelt. Es ist selbstverständlich, dass der Risikoträger (private Krankenversicherung) die relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes sowie alle weiteren maßgeblichen Gesetze beachtet. Darüber hinaus haben sich  die Risikoträger (private Krankenversicherung) verpflichtet, die Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft einzuhalten. Deshalb werden die Mitarbeiter einer bKV umfassend über die Verwendung ihrer Daten informiert. Die Verarbeitung ihrer Daten wird für sie transparent gemacht. Der Risikoträger (private Krankenversicherung) kann die bKV nur dann durchführen, wenn sie persönliche Daten der versicherten Personen verwenden darf. Hierzu ist eine Einwilligung erforderlich. Die Einwilligung benötigt der Risikoträger (private Krankenversicherung) spätestens im Leistungsfall.

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

Aktualisiert: 1. Januar 2025

Fragen zur Steuer einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung

Können die Beiträge zu einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, die Beiträge zu einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge sowie die ggf. durch den Arbeitgeber getragenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.

 

Sind die Leistungen aus einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge für den Arbeitnehmer steuerpflichtig?

 Nein, der Arbeitnehmer muss die empfangenen Leistungen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge nicht versteuern.

Sind die Beiträge zu einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge als geldwerter Vorteil zu sehen, so dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden?

Erhält ein Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form unentgeltlicher oder vergünstigter Überlassung von Sachwerten oder Dienstleistungen, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil. Zum Arbeitslohn zählt auch ein vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer finanzierter Versicherungsschutz. Daher werden die Beiträge zu einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge als geldwerter Vorteil eingestuft und müssen entsprechend behandelt werden.                                       Diese Beiträge können als Sachlohn bewertet werden und sind steuer- und sozial abgabenfrei, wenn

  • der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur den Versicherungsschutz selbst, nicht aber die Auszahlung des entsprechenden Werts verlangen kann und
  • die Summe aller Sachbezüge die Freigrenze in Höhe von 50 Euro monatlich je Arbeitnehmer nicht übersteigt        (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Wenn ein Unternehmen die Beiträge zu einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge versteuert, dann besteht die Wahl zwischen Barlohn-, Nettolohn- oder Pauschalversteuerung. Je nach gewähltem Steuermodell übernimmt der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die zusätzlich anfallenden Abgaben.

Ein vorhandenes Steuermerkblatt enthält wichtige Hinweise.

Diese Informationen dienen als Überblick über die möglichen Steuermodelle. Sie geben den aktuellen Rechtsstand, jedoch die steuerlichen Anforderungen nur verkürzt wieder.
Aus haftungsrechtlichen Gründen darf der Risikoträger (Versicherer) nur allgemeine Auskünfte zu steuerlichen Fragen erteilen. Beraten darf nur der Steuerberater. Ebenso ist der Risikoträger (Versicherer) nicht befugt, eine Rechtsberatung vorzunehmen. Die internen Gegebenheiten sind bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich. Sie können aber wichtig für Ihre Entscheidung sein. Es ist daher grundsätzlich sinnvoll, mit dem eigenen Steuerberater / der eigenen Steuerabteilung Rücksprache über die steuerlichen Konsequenzen der Vertragsgestaltung zu halten.

 

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

Aktualisiert: 1. Januar 2025

Mehrwerte, Nutzen & Vorteile einer betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung

Welche Mehrwerte, Nutzen und Vorteile bietet eine betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung?

Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge hilft Arbeitgebern dabei, neue qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, etablierte Beschäftigte zu erhalten und Fehlzeiten durch Präventionsleistungen zu verringern.

Sofort umsetzbare und erlebbare Leistungen über offene Gesundheitskonten erzielen in allen Zielgruppen aktuell den höchsten Effekt und Wirksamkeit.

Des weiteren wünschen sich gerade qualifizierte Personen, rentennahe Jahrgänge und langjährig Beschäftigte immer häufiger echten Privatpatientenschutz, wenn es darauf ankommt, also im Krankenhaus. Und das ohne Gesundheitsprüfung bei Aufnahme und Mitversicherung der Vorerkrankungen.

Ein erlebbares soziales Engagement schafft Vertrauen und fördert die Motivation der Mitarbeiter.

Diebetriebliche Gesundheitsvorsorge bietet eine attraktive weitere attraktive Alternative in der Vergütungspolitik von Arbeitgebern, da Beiträge als Sachbezug gelten können und als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Egal ob als Sachbezug, sonstiger Bezug oder individuell versteuert durch den Arbeitgeber, die Beiträge sind stets wesentlich günstiger gegenüber der privaten Finanzierung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber müsste stets enorm höhere Gehaltserhöhungen aussprechen, um das gleiche zu erreichen.

Der größte Nutzen und Vorteil liegt jedoch in der nicht gegebenen Gesundheitsprüfung bei Aufnahme, da die meisten Menschen durch eine normale Gesundheitsprüfung nicht ohne Probleme durchkommen und dann keine Absicherung erhalten können.

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

Aktualisiert: 1. Januar 2025

Wer kann eine betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung einrichten?

Was sind die Anforderungen, um eine betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung für die Mitarbeitenden einzurichten?

Hat ein Unternehmen – egal welche Gesellschaftsform – seinen Sitz in Deutschland und hat mindestens 5 versicherungsfähige Mitarbeiter, sind die geltenden Zeichnungskriterien eines „Kleinkollektivs“ mit ersten besonderen – privat nicht erreichbaren – Vorteilen umsetzbar.

Ab 10 versicherungsfähigen Personen kann ein normales „Großkollektiv“ eingerichtet werden, dass alle Nutzen und Mehrwerte beinhaltet, die im Bereich der betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung möglich sind.

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

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