A B C D E F G I K L M N O P R S T U V W Z

Wer kann eine betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung einrichten?

Hat ein Unternehmen – egal welche Gesellschaftsform – seinen Sitz in Deutschland und hat mindestens 5 versicherungsfähige Mitarbeiter, sind die geltenden Zeichnungskriterien eines „Kleinkollektivs“ mit ersten besonderen – privat nicht erreichbaren – Vorteilen umsetzbar.

Ab 10 versicherungsfähigen Personen kann ein normales „Großkollektiv“ eingerichtet werden, dass alle Nutzen und Mehrwerte beinhaltet, die im Bereich der betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung möglich sind.

Ähnliche Begriffe