betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – Definition.
Was ist eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung (bKV)?
Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber in Form einer über kollektiv kalkulierten Gruppenversicherung. Vom Arbeitgeber können für seine Mitarbeiter verschiedene Leistungs- und/oder Vorsorgebausteine gewählt oder kombiniert werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber als Betriebsausgabe für seine Arbeitnehmer.
Versichert werden alle gesetzlich krankenversicherten voll- oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens. Für PKV-versicherte Mitarbeiter stehen ebenfalls Bausteine zur Verfügung.
Hierbei verzichtet der Risikoträger (private Krankenversicherung) auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Ähnliches.