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betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – Definition.

Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber in Form einer über kollektiv kalkulierten Gruppenversicherung.           Vom Arbeitgeber können für seine Mitarbeiter verschiedene Leistungs- und/oder Vorsorgebausteine gewählt oder kombiniert werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber als Betriebsausgabe für seine Arbeitnehmer.

Versichert werden alle gesetzlich krankenversicherten voll- oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens. Für PKV-versicherte Mitarbeiter stehen ebenfalls Bausteine zur Verfügung.

Hierbei verzichtet der Risikoträger (private Krankenversicherung) auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Ähnliches. 

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