Lebensarbeitszeitkonto – wie ist die Funktionsweise?
Das Personalinstrument, um flexibel zu sein und zu bleiben!
Einzahlungen in das Lebensarbeitszeitkonto werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Für den einbehaltenen Beitrag fallen bei Einzahlung in das Lebensarbeitszeitkonto weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an.
Die R+V Lebensversicherung AG legt die angesparten Beiträge für Sie ertragsbringend an.
Während einer Freistellungsphase wird Ihr Gehalt aus dem angesparten Wertguthaben an Sie ausgezahlt.
Es werden die zu dem Zeitpunkt geltenden Steuern und Sozialabgaben fällig.
Bei einer Freistellung haben Sie keine Minderung Ihrer gesetzlichen Rente zu erwarten, da während der Freistellung Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bund geleistet werden.
Das Lebensarbeitszeitkonto funktioniert nach dem einfachen Prinzip:
„Heute ansparen und bei Bedarf flexibel sein.“
Lebensarbeitszeitkonto – wofür kann das Wertguthaben nutzen?
Lebensgefährte(n)
Leistungszusage
Liquidationsversicherung
Mehrwerte, Nutzen & Vorteile einer betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung
Welche Mehrwerte, Nutzen und Vorteile bietet eine betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung?
Des weiteren wünschen sich gerade qualifizierte Personen, rentennahe Jahrgänge und langjährig Beschäftigte immer häufiger echten Privatpatientenschutz, wenn es darauf ankommt, also im Krankenhaus. Und das ohne Gesundheitsprüfung bei Aufnahme und Mitversicherung der Vorerkrankungen.
Der größte Nutzen und Vorteil liegt jedoch in der nicht gegebenen Gesundheitsprüfung bei Aufnahme, da die meisten Menschen durch eine normale Gesundheitsprüfung nicht ohne Probleme durchkommen und dann keine Absicherung erhalten können.
Mini- und Midijobber und betrieblichen Altersversorgung – Angemessenheit Ehegatten-Versorgung
Angemessenheit der Versorgungen bei Ehegatten-Arbeitsverträgen
Keine Prüfung der Angemessenheit bei Entgeltumwandlung
- Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH VIII R 68/06) entfällt bei Umwandlung von schon bestehenden und steuerlich wirksamen vereinbarten Lohnbestandteilen, insoweit die Prüfung der Angemessenheit der Altersversorgung.
Notwendige Prüfung der Angemessenheit bei Arbeitgeberfinanzierung
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Die Angemessenheit der Beitragshöhe ist gegeben, wenn die zugesagte Leistung aus einer betrieblichen Altersversorgung zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % des letzten Arbeitslohns des mitarbeitenden Ehegatten nicht übersteigt.
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Die Prüfung der 75 % Grenze erfolgt anhand der Aktivbezüge im Sinne des § 2 LStDV als Bezugsgröße.
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Aktivbezüge im Sinne der § 2 LStDV sind u. a.:
- Gehalt (abzüglich einer bestehenden Entgeltumwandlung)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld AG-finanzierte Beiträge für eine/n Direktversicherung/ Pensionskasse/Pensionsfonds
- Zukunftsicherungsleistungen Sachzuwendungen
- Tantiemen (Durchschnitt der letzten fünf Jahre)
- Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen
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Zu den Versorgungsleistungen zählen u. a.:
- Eine Rente aus der DRV laut Rentenbescheid
- Betriebsrenten (Anrechnung erfolgt z. B. bei einer Kapitalleistung aus Direktversicherung mit 1/10 der Versicherungsleistung zzgl. 1/10 der bereits erreichten Überschüsse als Jahresbetrag einer Rente)
Mini- und Midijobber und betrieblichen Altersversorgung – Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Was ist bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen zu beachten!
Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag mit Ehegatten
Die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis sind anhand von Indizien zu prüfen.
Solche können z. B. sein:
- Der Ehegatte ist wie eine fremde Arbeitskraft im Betrieb eingegliedert.
- Der Ehegatte ist weisungsgebunden.
- Der Ehegatte kann die Arbeitszeit nicht frei bestimmen.
- Die Entlohnung des Ehegatten entspricht der Üblichkeit.
- Der Ehegatte wirkt nicht an der Führung des Betriebs mit.
Folgende Indizien sprechen z. B. für ein nicht anzuerkennendes Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten:
- Lohnüberweisung auf Arbeitgeber-Ehegattenkonto
- Scheidungsklausel (Klausel, dass bei Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens das Dienstverhältnis endet)
- Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung
Wird das Ehegattenarbeitsverhältnis nicht anerkannt, entfällt auch die Anerkennung einer Direktversicherung als Betriebsausgabe.
Den konkreten Einzelfall kann nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt abschließend beurteilen.
Mini- und Midijobber und betrieblichen Altersversorgung – Grundlagen
Rechtslage für Minijobber
- Zum 1.10.2025 ist die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Geringfügigkeitsgrenze) von auf monatlich 556 Euro gestiegen. Neue Arbeitsverhältnisse unterliegen einer automatischen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (=DRV (Deutsche Rentenversicherung)). Hier besteht eine Verzichtsoption (Opting Out). Angepasst wurde der Übergangsbereich von Mini- auf Midijob. Dieser liegt nun bei 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Zusätzlich erfolgte eine Abmilderung der Arbeitnehmer-SV-Beiträge für Midijobber. Die Arbeitnehmer-SV-Beiträge liegen beginnend mit 603,01 Euro bei 0 % und steigen linear bis 2.000 Euro Monatsbrutto auf 20 %.
Vorteile eines rentenversicherungspflichtigen Minijobs
- Eine Versicherungspflicht in der gesetzliche Rentenversicherung bedeutet, z Erstmalige Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder Monat mit einem RV-pflichtigen Minijob zählt als ob man Pflichtbeiträge aus einem reglären Beschäftigungsverhältnis gezahlt hätte. Diese werden voll auf die Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten, z.B. Grundrente) angerechnet. Dies ist insbesondere für junge Minijobber von Bedeutung, die damit die Voraussetzung von 45 Versicherungsjahren für einen abschlagsfreien Rentenbezug erfüllen können. Durch einen Minijob kann auch die Voraussetzung der „Grundrentenzeit“ erfüllt werden.
- Erhöhung der Ansprüche aus der DRV bei vorheriger Versicherungspflicht.
- Ansprüche aufgrund Erwerbsminderung aus der DRV, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllt ist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind.
- Ggf. Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen aus der DRV, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die DRV eingezahlt wurden, oder nach Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren. Wartezeiten sind z. B. die Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden bzw. Zeiten, in denen Rentenanwartschaften erworben wurden, z. B. Kindererziehungszeiten.
- Ein eigenständiges Recht auf Inanspruchnahme der Riesterförderung.
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Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG. Dies bedeutet, dass seit dem 1.1.2018 Minijobber auch das Recht auf § 1a Abs. 1a BetrAVG haben: § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet den Arbeitgeber, 15 % des durch den Arbeitnehmer umgewandelten Entgelts als Zuschuss zu gewähren, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.