Fünftelregelung
Grundsatz:
Die Fünftelregelung kommt bei außerordentlichen Einkünften zur Anwendung, die in einem Jahr anfallen, aber über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden.
Gesetzliche Grundlage ab dem Jahr 2025: § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG
Beispiele dafür sind:
- Abfindungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Entschädigungen
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
- Einmalzahlungen aus Versicherungen zur Altersvorsorge (unter bestimmten Bedingungen und der Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungkasse)
- Wichtig ist, dass es sich um eine Einmalzahlung handeln muss und die Einkünfte als außerordentlich gelten
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Mit der Fünftelregelung können Sie Steuern sparen, denn sie vermindert die Steuerlast auf die Abfindung. Während die Abfindung selbst vollständig innerhalb eines Kalenderjahrs ausgezahlt wird, wird der Steuersatz auf die Abfindung gleichmäßig auf fünf Kalenderjahre verteilt. Wird die Fünftelregelung nicht angewendet, führt die Abfindung zu einem deutlich höheren Einkommen und damit auch zu einer deutlich höheren Steuerlast für das entsprechende Jahr.
Die Fünftelregelung kann mehrfach genutzt werden und ist nicht auf eine einmalige Anwendung beschränkt. Sie kann immer dann angewendet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und sie zu einer Steuerersparnis führt .
Ab dem 1. Januar 2025 hat sich das Verfahren zur Anwendung der Fünftelregelung geändert.
Was genau hat sich geändert:
Arbeitnehmer müssen die Anwendung dann selbst in ihrer Steuererklärung beantragen, da die Verantwortung von den Arbeitgebern auf die Finanzämter übergeht!