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Aktualisiert: 27. Dezember 2024

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

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bAV Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Aktualisiert: 9. Februar 2020

Beitragsorientierte Leistungszusage

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bAV Beitragsorientierte Leistungszusage

Aktualisiert: 9. Februar 2020

Beitragszusage (Reine Beitragszusage)

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bAV Beitragszusage (Reine Beitragszusage)

Aktualisiert: 9. Februar 2020

Beitragszusage mit Mindestleistung

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bAV Beitragszusage mit Mindestleistung

Aktualisiert: 9. Februar 2020

BetrAVG

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bAV BetrAVG

Aktualisiert: 9. Februar 2020

Betriebliche Altersversorgung

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bAV Betriebliche Altersversorgung

Aktualisiert: 15. Januar 2025

betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – Definition.

Was ist eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung (bKV)?

Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung über den Arbeitgeber in Form einer über kollektiv kalkulierten Gruppenversicherung.           Vom Arbeitgeber können für seine Mitarbeiter verschiedene Leistungs- und/oder Vorsorgebausteine gewählt oder kombiniert werden. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber als Betriebsausgabe für seine Arbeitnehmer.

Versichert werden alle gesetzlich krankenversicherten voll- oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens. Für PKV-versicherte Mitarbeiter stehen ebenfalls Bausteine zur Verfügung.

Hierbei verzichtet der Risikoträger (private Krankenversicherung) auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Ähnliches. 

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

Aktualisiert: 1. Januar 2025

Betriebliche Gesundheitsvorsorge bzw. Krankenversicherung – wer, wen, wie absichern?

Müssen alle versicherten Mitarbeiter das gleiche Leistungsversprechen erhalten?

Ja. Diese Regelung ermöglicht eine altersunabhängige Beitragsberechnung. Im Rahmen der Gleichstellung wird kein Mitarbeiter benachteiligt.

Für homogen abgrenzbare Gruppen/Teilkollektive ist ein abweichendes Leistungsversprechen möglich.

Sind auch nur bestimmte Gruppen eines Unternehmens versicherbar?

Grundsätzlich können Teilbereiche (Teilkollektive) eines Unternehmens versichert werden. Zu beachten ist, dass das zu versichernde Teilkollektiv innerhalb eines Unternehmens folgende Merkmale aufweist:

  1. Es umfasst mindestens 10 Mitarbeiter.
  2. Es handelt sich um eine klar abgrenzbare, homogene Gruppe.
  3. Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe ist grundsätzlich nicht/schwer beeinflussbar. Einfaches Beispiel ist eine Abgrenzung nach Betriebszugehörigkeitsdauer oder bei größeren Unternehmen Tätigkeitsgruppen bzw. Führungskräfte

betriebliche Gesundheitsvorsorge betriebliche Krankenversicherung

Aktualisiert: 27. Dezember 2024

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG I und II)

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bAV Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) BRSG

Aktualisiert: 9. Februar 2020

Beurteilungskriterien

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GGF

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